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Praxis für Logopädie - Sara Brill

Herzlich willkommen

Herzlich willkommen bei der Praxis für Logopädie Sara Brill in Hessisch Lichtenau. Hier finden Sie Informationen zu unseren Räumlichkeiten, unseren MitarbeiterInnen und unserem Behandlungsangebot .

Praxis

Die Praxis finden Sie im Mühlweg 62 in Hessisch Lichtenau. Die Parkplätze befinden sich auf dem Hof hinter dem Haus. Neben den Therapieräumen verfügt unsere Praxis noch über einen Bewegungsraum mit Weichboden, Trampolin etc.

Team

In unserer Praxis ist ein Team aus 5 Logopädinnen für Sie da.

Sara Brill

Logopädin seit 2007
diplom. Legasthenietrainerin
Nf!T-Therapeutin

Schwerpunkte:

Lese-Rechtschreib-Schwäche
Aphasietherapie
Dysphagietherapie
Sprachentwicklungsstörungen
Myofunktionelle Therapie

Franziska Stengler

Logopädin seit 2011
im Team seit März 2021

Schwerpunkte:

Autismus-Spektrum-Störungen
Stimmtherapie
Dysphagietherapie
Verbale Entwicklungsdyspraxien

Janne Lena Lenz

Logopädin seit 2018
B.Sc. 2020
im Team seit November 2022

Schwerpunkte:

Aphasietherapie
Dysarthrietherapie
Sprachentwicklungsstörungen
Phonetisch-phonologische Störungen

Rita Hofmann-Stranz

Krankenschwester
Logopädin seit 2008
im Team seit Juni 2022

Schwerpunkte:

Aphasietherapie
Dysarthrietherapie
Stimmtherapie
Dysphagietherapie

Behandlungen

Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung, Diagnostik und Therapie bei Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen in jedem Alter.

Wie lange dauert die Therapie?

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Störungsbild und kann sehr individuell sein. Die Dauer der einzelnen Therapie-Einheit ist auf der Verordnung festgelegt und beträgt 30, 45 oder 60min.

Hausbesuche

Bei medizinischer Notwendigkeit führen wir auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause oder in Einrichtungen durch. Diese Notwendigkeit muss der Arzt auf der Verordnung vermerken.

Wie erhalte ich eine Verordnung/Rezept für Logopädie?

Sie benötigen für die Behandlung eine Verordnung eines Arztes. Je nach Alter und Störungsbild kann dies der Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Hausarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein.

Sobald der Arzt den Bedarf für Logopädie festgestellt und die Ausstellung einer Verordnung zugesichert hat, sollten Sie sich um einen Termin kümmern. Ausgestellte Heilmittelverordnungen müssen spätestens nach 28 Tagen (in Ausnahmefällen auch schon nach 14 Tagen) begonnen werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.

Leider haben wir nicht immer sofort einen freien Termin, da der Bedarf sehr hoch ist. Wir führen aber eine Warteliste und versuchen schnellstmöglich einen passenden Termin für Sie zu finden. Daher kann es manchmal dazu kommen, dass Sie eine neue Verordnung beim Arzt holen müssen, wenn sie einen Termin bei uns erhalten haben.

Zuzahlungen

Das Heilmittel „Logopädie“ gehört zur medizinischen Grundversorgung und ist im Erstattungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Daher werden die Kosten für die Behandlung in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Laut Sozialgesetzbuch besteht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Diese beläuft sich auf 10,- € Rezeptgebühr + 10% der Behandlungskosten pro Verordnung.

Wird eine Zuzahlung fällig, so erhalten Sie eine Zuzahlungsrechnung. Diesen Betrag können Sie bequem an die Praxis überweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung dieser Zuzahlungen möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihre Krankenkasse direkt an.

Als Privatpatient klären Sie bestenfalls im Voraus mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für logopädische Therapie übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass die privaten Kassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang erstatten. Sollte ein Differenzbetrag entstehen, so ist dieser von Ihnen privat hinzu zu leisten.

Störungsbilder

Das Tätigkeitsfeld der Logopädie ist vielseitig und lässt sich in vier Störungsbereiche unterteilen: Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken. In einigen Fällen können auch mehrere Bereiche betroffen sein, dann sprechen wir von komplexen Störungen.

Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen

Logopädie kommt immer dann zum Einsatz, wenn sprachliche Entwicklungsschritte verzögert sind oder ausbleiben. Wir bieten hier Unterstützung bereits ab dem Kleinkindalter. Das Stagnieren auf Entwicklungsstufen oder Ausbleiben von Fortschritten hat meist negative Folgen für die weitere Entwicklung des Sprachsystems, bei Schulkindern auch auf den Schriftspracherwerb und kann nicht nur durch sprachförderndes Verhalten aufgefangen werden.

Sprachstörungen
  • Sprachentwicklungsstörungen (SES)
  • Störungen des Lauterwerbs
  • Störungen des Wortschatzes, der Wortfindung
  • Störungen der Grammatik
  • Pragmatische Störungen

Sprechstörungen

  • Artikulationsstörungen
  • Phonologische Störungen
  • Verbale Entwicklungsdyspraxien (kindliche Sprechapraxie)

Stimmstörungen

  • Funktionelle Stimmstörungen
  • Organische Stimmstörungen

Schluckstörungen

  • Störungen der Nahrungsaufnahme
  • Funktionelle orofaziale Störungen (Myofunktionelle Störungen)

Komplexe Störungen

  • Mutismus
  • Kinder mit Behinderung
  • Lippen-Kiefer-Gaumensegel-Fehlbildungen
  • Rhinophonie/-lalie
  • Hörstörungen
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AVWS)
  • Lese-Rechtschreibschwäche
Störungsbilder bei Erwachsenen

Störungen in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken können in jedem Alter auftreten: das Essen fällt schwer, das Sprechen ist anstrengend oder die Stimme bricht plötzlich weg.

Bei Erwachsenen können akute Ereignisse (z.B. Schlaganfall oder eine OP), oder auch neurologisch-degenerative Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, ALS oder Parkinson) zugrunde liegen; aber auch ohne Grunderkrankung kann es zu Einschränkungen in der Kommunikationsfähigkeit und damit zu Belastungen im Alltag kommen.

Die wichtigsten Aufgaben in der Arbeit mit Erwachsenen sind eine verbesserte Teilhabe und die Steigerung der Lebensqualität.

Sprachstörungen

  • Aphasie
  • Störungen der Wortfindung
  • Störungen des Sprachverständnisses (auf Wort-, Satz oder Textebene)
  • Störungen der Satz- oder Textproduktion
  • Pragmatische Störungen
  • Störungen der Schriftsprache

Sprechstörungen

  • Störungen der Artikulation
  • Sprechapraxie

Stimmstörungen (Dysphonien)

  • Organisch bedingte Stimmstörungen
  • Funktionelle Stimmstörungen
  • Zustand nach Laryngektomie (Kehlkopfentfernung)

Schluckstörungen (Dysphagien)

  • Organisch bedingte Schluckstörungen
  • Neurogene Schluckstörungen
  • Funktionelle Schluckstörungen (Myofunktionelle Störungen)

Komplexe Störungen

  • Störungen des Sprechens bei Schwerhörigkeit oder Taubheit (z.B. nach Einsetzen eines Cochlear Implantats)
  • Dysarthrie
  • Rhinophonie/-lalie
  • Neurologisch-degenerative Erkranken (z.B. Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Demenz, ALS)

Terminanfrage

Termine nur nach Vereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie uns telefonisch unter der Nummer 05602 - 9191 185 oder per Email unter der Adresse logo-brill@t-online.de.

Unsere Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr – 14 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Öffnungszeiten um Zeiten für Therapien handelt. Hierdurch kann nicht gewährleistet werden, dass Mitarbeiter*innen für Ihr Anliegen vor Ort zur Verfügung stehen.

Kontaktaufnahme während der Therapiezeiten

Wir bitten Sie um Kontaktaufnahme über eMail oder Telefon. Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter. Um in den Behandlungen nicht zu unterbrechen, gehen wir während der Therapie nicht ans Telefon.

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Absage von Terminen

Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten.

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Kurzfristigere Absagen führen in unseren Terminplänen zu Lücken, die nicht anderweitig vergeben werden können. In diesem Fall stelle ich Ihnen diese Zeit zum derzeit gültigen Kassensatz privat in Rechnung.

Kontakt

Anschrift

Praxis für Logopädie Sara Brill
Mühlweg 62
37235 Hessisch Lichtenau